Sie interessieren sich für das KfW-Gründercoaching und verfügen über die entsprechenden Voraussetzungen?
Ich bin in der KfW-Beraterbörse gelistet, für das Gründercoaching freigeschaltet und unterstütze Sie gern in diesem Prozeß – auf dem Wege der Antragstellung und beim Gespräch mit den Regionalpartnern helfe ich Ihnen gern. Antragsunterlagen zum Gründercoaching können Sie hier anfordern: fviohl(at)posteo.de.
Zum Gründercoaching in sechs Schritten:
So kann der Ablauf aussehen:
1. Sie wählen mich als Gründercoach aus.
2. Sie suchen sich den für Sie zuständigen Regionalpartner für das Gründercoaching Deutschland (GCD), in der Regel die Wirtschaftsförderung, hier finden Sie ihn. Dort stellen Sie Ihre Geschäftsidee vor. Der Regionalpartner prüft Ihre Idee und klärt, ob die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für die Förderung gegeben sind.
3. Sie beantragen online das Gründercoaching, den Antrag finden Sie hier. Der Regionalpartner prüft und sendet Ihren Antrag mit Votum an die KfW. Die KfW entscheidet und sendet Ihnen die Zusage.
4. Sie schließen mit mir einen schriftlichen Vertrag ab. Darin werden die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorares und die Dauer des Coachings geregelt. Den Vertrag leite ich an die KfW weiter. Die KfW prüft den Vertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Mit Hilfe des Zuschußrechners können Sie die Zuschußhöhe ermitteln.
Beispielrechnung für Coaching nach dem ersten Jahr aus der Arbeitslosigkeit: 5 Tageswerke á 800 € = 4000 €. Zuschuß: 90 % = 3.600 €, verbleibt Eigenanteil von 400 €.
5. Nach Abschluß des Coachings reichen Sie folgende Unterlagen beim Regionalpartner ein:
- Gesamtrechnung des Gründercoachs
- Coachingbericht (wird vom Coach erstellt)
- Kontoauszug als Zahlungsbeleg für Ihren Eigenanteil
6. Die KfW zahlt den Beratungszuschuß an Sie aus.